Baurechtliche Grundordnung
Die Ortsplanung wurde am 15. Juni 2020 durch die Gemeindeversammlung beschlossen. Das Dossier der Ortsplanungsrevision wurde anschliessend am 29. September 2020 zur Genehmigung beim Amt für Gemeinden und Raumordnung eingereicht. Aufgrund von Genehmigungsvorbehalten der kantonalen Behörde wurden während des Genehmigungsverfahrens einige Änderungen an den Planungsinstrumenten vorgenommen.
Gestützt auf Art. 60 Abs. 3 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 erfolgte vom 10. Juni 2022 bis am 11. Juli 2022 die öffentliche Auflage der vorgenommenen Änderungen.
Für Baugesuche, welche nach dem 10. Juni 2022 eingereicht wurden, gelten die nachfolgend aufgeführten und aufgelegenen Dokumente (Baureglement, Zonenpläne) als massgebende Vorschriften (Vorwirkung gemäss Art. 36 BauG).
Das Dossier der Ortsplanungsrevision befindet sich aktuell immer noch im Genehmigungsverfahren beim Amt für Gemeinden und Raumordnung.
Bei Unklarheiten steht die Gemeindeverwaltung gerne für Auskünfte zur Verfügung.
Informationen
- Datum
- 22. Dezember 2022
Dokumente
Name | |||
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Baureglement.pdf (PDF, 1.49 MB) | Download | 0 | Baureglement.pdf |
Zonenplan_Siedlung.pdf (PDF, 912.04 kB) | Download | 1 | Zonenplan_Siedlung.pdf |
Zonenplan_Landschaft.pdf (PDF, 1.16 MB) | Download | 2 | Zonenplan_Landschaft.pdf |
Zonenplan_Gewasserraume_und_Naturgefahren.pdf (PDF, 1.47 MB) | Download | 3 | Zonenplan_Gewasserraume_und_Naturgefahren.pdf |
Zugehörige Objekte
Name | Verantwortlich | Telefon |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Bauverwaltung | 032 384 39 79 | info@bueetigen.ch |