Elektroversorgung
Die Gemeinde Büetigen versorgt die Haushalte und das Gewerbe mit ökologisch erzeugtem Strom (Wasser / Sonne).
Strom ablesen
Für eine Zählerablesung wegen eines Umzugs oder eines Wegzugs wenden Sie sich min. 10 Tage vor dem gewünschten Termin bei der Finanzverwaltung Büetigen.
Wiederkehrende Gebühren
Die Finanzverwaltung stellt jeweils im April, Juli und Oktober eine Akontorechnung (1/4 der Vorjahresrechnung). Im Dezember werden sämtliche Zähler abgelesen und im folgenden Januar die Schlussabrechnung für die Gebühren gestellt. Eine Übersicht über die gültigen Tarife finden Sie in den Dokumenten.
Anschlussgebühren
Die Anschlussgebühren richten sich nach dem Elektroversorgungsreglement. Eine Übersicht finden Sie in den Dokumenten.
Stromkennzeichnung
PV Anlagen
Die Gemeinde Büetigen vergütet den Strom aus privaten erneuerbaren Energieerzeugungsanlagen, sofern der Stromproduzent für seinen produzierten Strom nicht anderweitig entschädigt wird.
Der Strom aus einer privaten erneuerbaren Energieerzeugungsanlage produzierte Strom wird in der Höhe des eigenen Verbrauchs zum gültigen Hochtarif vergütet (2022: Rp. 13.50/kWh)
Bei einer Mehrproduktion (Stromproduktion höher als eigener Verbrauch) wird der produzierte Strom zum Elektrizitätstarif entschädigt. Zusätzlich erhält der Stromproduzent eine Entschädigung pro kWh in der Höhe des Netznutzungstarifs (2022: Rp. 7.30/kWh).
Die Gemeinde richtet keine zusätzlichen Entschädigungen für Energieerzeugungsanlagen aus.
Nützliche Links:
www.energieberatung-seeland.ch
Pronovo ist die akkreditierte Zertifizierungsstelle für die Erfassung von Herkunftsnachweisen und die Abwicklung der Förderprogramme für erneuerbare Energien des Bundes.
Elektrobeauftragter
Zuständig für Zählerwechsel, Zuleitungen, technische Auskünfte
Elektro Linder AG |
Werkstrasse 36 |
3250 Lyss |
Für finanzielle Fragen steht Ihnen die Finanzverwaltung Büetigen gerne zur Verfügung.
Dokumente
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Einmalige_Anschlussgebuhren_2022.pdf | Download | 0 | Einmalige_Anschlussgebuhren_2022.pdf |