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eBau

Elektronisches Baubewilligungsverfahren

Seit dem 01. März 2022 sind Baugesuche elektronisch im Übermittlungssystem eBau auszufüllen und einzureichen. Die Baueingabe kann seit diesem Zeitpunkt nicht mehr mit den bisherigen amtlichen Formularen erfolgen.

Die vom Grossen Rat im Dezember 2020 beschlossenen Änderungen im Baugesetz und im Baubewilligungsdekret für die Einführung des elektronischen Baubewilligungsverfahrens sind am 1. März 2022 zusammen mit der Änderung der Bauverordnung in Kraft getreten. Dies führt im Baubewilligungsverfahren zu gewichtigen Änderungen. Neu müssen sämtliche Baugesuche elektronisch auf eBau erfasst und eingereicht werden.

Mit eBau steht eine zentrale Lösung zur Abwicklung des Baubewilligungsverfahrens zur Verfügung, welche seit dem 01. März 2022 benutzt werden muss. Die Baugesuche sind von den Gesuchstellenden elektronisch über eBau einzureichen. Das Baugesuch wird in eBau ausgefüllt, die Pläne sowie alle weiteren erforderlichen Unterlagen hochgeladen und der Gemeinde übermittelt. Das System generiert das Baugesuchsformular, das ausgedruckt und unterschrieben werden muss. Es ist so dann bei der Gemeinde zusammen mit den unterzeichneten Bauplänen inklusive sämtlicher hochgeladener Unterlagen in zweifacher Ausfertigung einzureichen (Art. 10 Abs. 6 BewD). Die Fristen beginnen ab Eingang des Papierdossiers bei der Gemeinde zu laufen. Die Baubewilligung wird weiterhin zusammen mit einem unterzeichneten Plansatz in Papierform per Post zugestellt. Da die rechtlichen Grundlagen für den elektronischen Rechtsverkehr noch fehlen, bleiben weiterhin die Papierakten die massgebenden Akten.

Für Auskünfte steht Ihnen die Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung.

Ausführliche Informationen zu eBau finden Sie ebenfalls auf der Webseite der Direktion für Inneres und Justiz: https://www.bauen.dij.be.ch/de/start/baubewilligungsverfahren/eBau.html

Über folgenden Link gelangen Sie auf eBau: http://www.be.ch/ebau