Kopfzeile

Inhalt

Gemeindeversammlung

Zweimal im Jahr (Juni und November) findet eine ordentliche Gemeindeversammlung statt. Die Leitung obliegt dem Gemeindepräsidium, die Gemeinderatsmitglieder vertreten die Sachgeschäfte ihrer Ressorts.

Detaillierte Informationen zu den Traktanden können der Botschaft entnommen werden, welche auf der Homepage www.bueetigen.ch ca. 10 Tage vor der Versammlung zur Einsicht offen steht. Wer keinen Zugriff auf die Webseite hat, kann sich bei der Gemeindeverwaltung melden und bekommt die Unterlagen vor der Versammlung in gedruckter Form zugestellt. Die bereits vorliegenden Bestellungen für Papierbotschaften sind notiert und gelten bis zum Widerruf.

Die Einladung zur Gemeindeversammlung wird ausserdem 30 Tage vor der Gemeindeversammlung im amtlichen Anzeiger Büren und Umgebung publiziert (mit Angaben des Datums, der Zeit und der Traktanden).

Im Anschluss an die Gemeindeversammlung findet jeweils traditionsgemäss ein Apéro für die Bevölkerung statt.

Zur Gemeindeversammlung sind alle Einwohnerinnen und Einwohner von Büetigen herzlich eingeladen. Stimmberechtigt sind alle Schweizerinnen und Schweizer ab 18 Jahren, die mindestens seit drei Monaten in der Gemeinde Büetigen angemeldet sind.

Ort

Mehrzweckhaus Büetigen
Pappelweg 6
3263 Büetigen

Nächste Versammlungen

Datum Sitzung

Letzte Versammlungen

Datum Sitzung