Gemeindeversammlung
Detaillierte Informationen zu den Traktanden können der Botschaft entnommen werden, welche auf der Homepage www.bueetigen.ch ca. 10 Tage vor der Versammlung zur Einsicht offen steht. Wer keinen Zugriff auf die Webseite hat, kann sich bei der Gemeindeverwaltung melden und bekommt die Unterlagen vor der Versammlung in gedruckter Form zugestellt. Die bereits vorliegenden Bestellungen für Papierbotschaften sind notiert und gelten bis zum Widerruf.
Im Anschluss an die Gemeindeversammlung findet jeweils traditionsgemäss ein Apéro für die Bevölkerung statt.
Zur Gemeindeversammlung sind alle Einwohnerinnen und Einwohner von Büetigen herzlich eingeladen. Stimmberechtigt sind alle Schweizerinnen und Schweizer ab 18 Jahren, die mindestens seit drei Monaten in der Gemeinde Büetigen angemeldet sind.
Ort
Mehrzweckhaus BüetigenPappelweg 6
3263 Büetigen
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