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Anschlussgebühren

Zur Deckung der Investitionskosten für die Erstellung und Anpassung von Anlagen ist von den Anschlusspflichigen für jeden Anschluss eine einmalige Anschlussgebühr zu bezahlen.

Die Eigentümer der anzuschliessenden oder angeschlosssenen Bauten und Anlagen haben Neuanschlüsse oder Änderugen in jedem Fall der Gemeindeverwaltung unaufgefordert zu melden.

Die Gemeindeverwaltung erhebt Anschlussgbühren für:

- Elektroversorgung

- Wasserversorgung

- Abwasserentsorgung

- Kabelnetz

 

Die Kosten finden Sie in der Gebührenliste oder in den jeweiligen Reglementen. Für Auskünfte stehen Ihnen die Bauverwaltung und die Finanzverwaltung gerne zur Verfügung.

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