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Gebührenrechnung

Die Finanzverwaltung stellt jeweils im April, Juli und Oktober eine Akontorechnung (1/4 der Vorjahresrechnung) für die Gebühren. Im Dezember werden sämtliche Zähler abgelesen und im folgenden Januar die Schlussabrechnung für die Gebühren gestellt.

Foglende wiederkehrende Gebühren werden in Rechung gestellt:

Elektrogebühren

Wassergebühren

Abwassergebühren

Abfallentsorgung

Kabelgrundgebühr (Koaxialkabel; Kunden mit Glasfaseranschluss zahlen die Grundgebühr beim Anbieter)

 

Weitere Informationen entnehmen Sie der Gebührenliste und den entsprechenden Reglementen. Für Fragen steht Ihnen die Finanzverwaltung gerne zur Verfügung.

 

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