Gebührenrechnung
Die Finanzverwaltung stellt jeweils im April, Juli und Oktober eine Akontorechnung (1/4 der Vorjahresrechnung) für die Gebühren. Im Dezember werden sämtliche Zähler abgelesen und im folgenden Januar die Schlussabrechnung für die Gebühren gestellt.
Foglende wiederkehrende Gebühren werden in Rechung gestellt:
Elektrogebühren
Wassergebühren
Abwassergebühren
Abfallentsorgung
Kabelgrundgebühr (Koaxialkabel; Kunden mit Glasfaseranschluss zahlen die Grundgebühr beim Anbieter)
Weitere Informationen entnehmen Sie der Gebührenliste und den entsprechenden Reglementen. Für Fragen steht Ihnen die Finanzverwaltung gerne zur Verfügung.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Download |
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