Gebührenrechnung
Die Finanzverwaltung stellt jeweils im April, Juli und Oktober eine Akontorechnung (1/4 der Vorjahresrechnung) für die Gebühren. Im Dezember werden sämtliche Zähler abgelesen und im folgenden Januar die Schlussabrechnung für die Gebühren gestellt.
Folgende wiederkehrende Gebühren werden in Rechnung gestellt:
Elektrogebühren
Wassergebühren
Abwassergebühren
Abfallentsorgung
Weitere Informationen entnehmen Sie der Gebührenliste und den entsprechenden Reglementen. Für Fragen steht Ihnen die Finanzverwaltung gerne zur Verfügung.
Zugehörige Objekte
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| Wiederkehrende Gebühren ab 01.01.2026 (PDF, 200.22 kB) | Download | 0 | Wiederkehrende Gebühren ab 01.01.2026 |
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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