Kopfzeile

Inhalt

Steuererklärung

Bitte lesen Sie die Wegleitung vor dem Ausfüllen der Steuererklärung. Die Formulare 1 – 5 sind von allen steuerpflichtigen Personen auszufüllen. Durch das Ausfüllen des Formulares 1 kann festgestellt werden, welche anderen Formulare zusätzlich ausgefüllt werden müssen. Die Steuererklärung ist unterzeichnet (Formular 1 und 3) bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. 

Fristverlängerungen
Für Steuererklärungen des jeweiligen Steuerjahres gilt der 15. März als Abgabetermin, bei selbstständiger Erwerbstätigkeit der 15. Mai. Die Fristverlängerung ist online auf der Internetseite zu beantragen oder schriftlich:
Dienstleistungszentrum Kreis Seeland, Bahnhofplatz 10, Postfach, 2501 Biel

Nachbestellung von Steuerformularen
Ein Nachdruck der Formuale 1 - 10 kann bei der Gemeindeverwaltung Büetigen oder bei der Steuerverwaltung des Kantons Bern Dienstleistungszentrum Kreis Seeland, Bahnhofplatz 10, Postfach, 2501 Biel, Tel. 0848 844 411, Fax 031 633 91 00, angefordert werden.


Bestellung Deckblatt mit ID-Code:

Das Decklbatt (Begleitschreiben zur Steuererklärung) mit dem benötigten Code für das Online-Ausfüllen der Steuererklärung auf www.taxme.ch können Sie direkt bei der kantonalen Steuerverwaltung via Kontaktformular bestellen.

Einreichungsfrist:

  • für unselbständig Erwerbende und virtuelle Steuersubjekte:
    15. März
  • für selbständig Erwerbende:
    15. Mai


Bei Fällen mit unterjähriger Steuerpflicht (Zuzug aus dem Ausland, Wegzug ins Ausland, Todesfälle) ist die Einreichungsfrist auf dem Begleitschreiben der Steuerverwaltung angegeben.

Möglichkeiten zum Ausfüllen:

Die Steuererklärung kann mit der Software TaxMe elektronisch ausgefüllt werden. Die Software kann bei der Gemeinde gratis bezogen oder unter www.taxme.ch oder www.sv.fin.be.ch heruntergeladen werden.

Die Steuererklärung kann auch online erfasst werden. Für den Zugriff benötigen Sie Ihre User-ID und Ihr Passwort, welche Ihnen auf dem Begleitschreiben zur Steuererklärung mitgeteilt wurden.

Ratentermine:

Raten Fälligkeit Zahlbar bis
Schlussabrechnung laufend 30 Tage nach Fälligkeit
1. Rate 20. Mai 19. Juni
2. Rate 20. August 19. September
3. Rate 20. November 20. Dezember


Bestellung Einzahlungsscheine:
Zusätzliche Einzahlungsscheine können bei der zuständigen Inkassostelle angefordert oder via Internet www.fin.be.ch oder www.taxme.ch bestellt werden.

Wenn Sie beim Bezahlen Ihrer Steuern die vorgedruckten Originaleinzahlungsscheine benützen, erleichtern Sie uns den Verwaltungsaufwand entscheidend und vermeiden zudem das Risiko von Zinsnachbelastungen infolge verspäteter Zahlungen.

Für Informationen steht Ihnen die Gemeindeverwaltung oder die kantonale Steuerverwaltung zur Verfügung.
Zentrale Telefonnummer Steuerverwaltung: 031 633 60 01
Gemeindeverwaltung: 032 384 39 79
http://www.fin.be.ch/fin/de/index/steuern.html

Hilfe beim Ausfüllen der Steuererklärung

Steuererklärungsdienst Pro Senectute

Der Steuererklärungsdienst der Pro Senectute Biel/Bienne-Seeland, richtet sich an AHV-RentenbezügerInnen, die Hilfe beim Ausfüllen ihrer Steuererklärungen benötigen. Kompetente Fachleute füllen die Steuererklärung aus.

Pro Senectute Kanton Bern

Worblentalstrasse 32

3063 Ittigen

Tel. 031 359 03 03

info@be.prosenectute.ch

www.be.prosenectute.ch

Zugehörige Objekte

Name Vorname FunktionAmtsantrittKontakt