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Testamenthinterlegung

Letztwillige Verfügungen (Testamente) können bei einem Notar oder bei der Gemeindeverwaltung hinterlegt werden. Damit wird sichergestellt, dass das Testament beim Todesfall zum Vorschein kommt und die Wünsche der verstorbenen Person berücksichtigt werden.

Die einmalige Gebühr für die Aufbewahrung des Testaments und Ausstellen eines Empfangsscheins beträgt gemäss Gebührenreglement der Gemeinde Büetigen Fr. 30.00.

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