Todesfall
Die Einwohnerkontrolle erhält die Meldung über den Tod einer Einwohnerin oder eines Einwohners vom Zivilstandsamt. Die Gemeinde nimmt innert 7 Tagen nach Eintritt des Todes mit den Angehörigen Kontakt auf um das Siegelungsprotokoll auszufüllen.
Zugehörige Objekte
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| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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