Kopfzeile

Inhalt

Todesfall

Die Einwohnerkontrolle erhält die Meldung über den Tod einer Einwohnerin oder eines Einwohners vom Zivilstandsamt. Die Gemeinde nimmt innert 7 Tagen nach Eintritt des Todes mit den Angehörigen Kontakt auf um das Siegelungsprotokoll auszufüllen.

Zugehörige Objekte

Name
Checkliste.pdf Download 0 Checkliste.pdf
Name Vorname FunktionAmtsantrittKontakt
Name Download