Steuererklärung
Bitte lesen Sie die Wegleitung vor dem Ausfüllen der Steuererklärung. Die Formulare 1 – 5 sind von allen steuerpflichtigen Personen auszufüllen. Durch das Ausfüllen des Formulares 1 kann festgestellt werden, welche anderen Formulare zusätzlich ausgefüllt werden müssen. Die Steuererklärung ist unterzeichnet (Formular 1 und 3) bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.
Fristverlängerungen
Für Steuererklärungen des jeweiligen Steuerjahres gilt der 15. März als Abgabetermin, bei selbstständiger Erwerbstätigkeit der 15. Mai. Die Fristverlängerung ist online auf der Internetseite zu beantragen oder schriftlich:
Dienstleistungszentrum Kreis Seeland, Bahnhofplatz 10, Postfach, 2501 Biel
Nachbestellung von Steuerformularen
Ein Nachdruck der Formulare 1 - 10 kann bei der Gemeindeverwaltung Büetigen oder bei der Steuerverwaltung des Kantons Bern Dienstleistungszentrum Kreis Seeland, Bahnhofplatz 10, Postfach, 2501 Biel, Tel. 0848 844 411, Fax 031 633 91 00, angefordert werden.
Bestellung Deckblatt mit ID-Code:
Das Deckblatt (Begleitschreiben zur Steuererklärung) mit dem benötigten Code für das Online-Ausfüllen der Steuererklärung auf www.taxme.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. können Sie direkt bei der kantonalen Steuerverwaltung via KontaktformularExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. bestellen.
Einreichungsfrist:
- für unselbständig Erwerbende und virtuelle Steuersubjekte:
15. März - für selbständig Erwerbende:
15. Mai
Bei Fällen mit unterjähriger Steuerpflicht (Zuzug aus dem Ausland, Wegzug ins Ausland, Todesfälle) ist die Einreichungsfrist auf dem Begleitschreiben der Steuerverwaltung angegeben.
Möglichkeiten zum Ausfüllen:
Die Steuererklärung kann mit der Software TaxMe elektronisch ausgefüllt werden. Die Software kann bei der Gemeinde gratis bezogen oder unter www.taxme.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. oder www.sv.fin.be.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. heruntergeladen werden.
Die Steuererklärung kann auch online erfasst werden. Für den Zugriff benötigen Sie Ihre User-ID und Ihr Passwort, welche Ihnen auf dem Begleitschreiben zur Steuererklärung mitgeteilt wurden.
Ratentermine:
| Raten | Fälligkeit | Zahlbar bis |
| Schlussabrechnung | laufend | 30 Tage nach Fälligkeit |
| 1. Rate | 20. Mai | 19. Juni |
| 2. Rate | 20. August | 19. September |
| 3. Rate | 20. November | 20. Dezember |
Bestellung Einzahlungsscheine:
Zusätzliche Einzahlungsscheine können bei der zuständigen Inkassostelle angefordert oder via Internet www.fin.be.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. oder www.taxme.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. bestellt werden.
Wenn Sie beim Bezahlen Ihrer Steuern die vorgedruckten Originaleinzahlungsscheine benützen, erleichtern Sie uns den Verwaltungsaufwand entscheidend und vermeiden zudem das Risiko von Zinsnachbelastungen infolge verspäteter Zahlungen.
Für Informationen steht Ihnen die Gemeindeverwaltung oder die kantonale Steuerverwaltung zur Verfügung.
Zentrale Telefonnummer Steuerverwaltung: 031 633 60 01
Gemeindeverwaltung: 032 384 39 79
http://www.fin.be.ch/fin/de/index/steuern.htmlExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Hilfe beim Ausfüllen der Steuererklärung
Steuererklärungsdienst Pro Senectute
Der Steuererklärungsdienst der Pro Senectute Biel/Bienne-Seeland, richtet sich an AHV-RentenbezügerInnen, die Hilfe beim Ausfüllen ihrer Steuererklärungen benötigen. Kompetente Fachleute füllen die Steuererklärung aus.
Pro Senectute Kanton Bern
Beratungsstelle Lyss
Steinweg 26
Tel. 032 328 31 11
info@be.prosenectute.ch; seeland@be.prosenectute.ch
www.be.prosenectute.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Zugehörige Objekte
| Name | |||
|---|---|---|---|
| 2025_Flyer Steuererklaerungsdienst (PDF, 2.09 MB) | Download | 0 | 2025_Flyer Steuererklaerungsdienst |
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
|---|