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Gemeindeversammlung

Zweimal im Jahr (Juni und November) findet eine ordentliche Gemeindeversammlung statt. Die Leitung obliegt dem Gemeindepräsidium, die Gemeinderatsmitglieder vertreten die Sachgeschäfte ihrer Ressorts. Die Einwohnerinnen und Einwohner erhalten jeweils zwei bis drei Wochen vor der Gemeindeversammlung eine Botschaft, in welcher über die zu beschliessenden Traktanden informiert wird. Die Einladung zur Gemeindeversammlung wird ausserdem 30 Tage vor der Gemeindeversammlung im amtlichen Anzeiger Büren und Umgebung publiziert (mit Angaben des Datums, der Zeit und der Traktanden).

Im Anschluss an die Gemeindeversammlung findet jeweils traditionsgemäss ein Apéro für die Bevölkerung statt.

Zur Gemeindeversammlung sind alle Einwohnerinnen und Einwohner von Büetigen herzlich eingeladen. Stimmberechtigt sind alle Schweizerinnen und Schweizer ab 18 Jahren, die mindestens seit drei Monaten in der Gemeinde Büetigen angemeldet sind.

Ort

Mehrzweckhaus Büetigen
Pappelweg 6
3263 Büetigen

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