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Anpassung Gebührenverordnung zum Abfallreglement

23. November 2023

Anpassung Gebührenverordnung zum Abfallreglement / Inkrafttreten

Der Gemeinderat gibt gestützt auf Art. 65 ff des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) vom 23. Mai 1989 und Art. 45 der Gemeindeverordnung (GV) vom 16. Dezember 1998 bekannt, dass er anlässlich seiner Sitzung vom 03. Juli 2023 Änderungen in der Gebührenverordnung zum Abfallreglement vom 01. Januar 2019 vorgenommen hat. Die Gebührenerhöhungen, welche sich innerhalb des Gebührenrahmens gemäss Abfallreglement bewegen, treten per 01. Januar 2024 in Kraft.

Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen seit Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt Seeland, Amthaus, 3270 Aarberg Beschwerde geführt werden.

Die Gebührenverordnung ist bei der Gemeindeverwaltung Büetigen wie auch auf der Homepage (www.bueetigen.ch) einsehbar.

Büetigen, im November 2023

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Name
Gebuehrenverordnung zum Abfallreglement ab 01.01.2024 (PDF, 40.93 kB) Download 0 Gebuehrenverordnung zum Abfallreglement ab 01.01.2024