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Zonensignalisation Tempo-30-Zone

30. November 2023
Der Gemeinderat von Büetigen verfügt gestützt auf Art. 3 Abs. 2 Bundesgesetz vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr sowie Art. 44 Abs. 1 und 2 der Strassenverordnung des Kantons Bern vom 29. Oktober 2008, mit Zustimmung des Tiefbauamtes des Kantons Bern, die folgende Verkehrsmassnahme:

Zonensignalisation 30 km/h auf den Gemeindestrassen Birkenweg, Buchenweg, Erlenweg, Stengelerweg, Halbleeweg, Gässlibeunde, Oberbergweg, Thalweg, Amsigerweg, Beundenweg, Pappelweg, Sandgasse, Muttigasse und Schulhausweg.

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 63 Abs. 1 lit. a und Art. 67 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung (im Anzeiger Büren und Umgebung vom 30. November 2023) schriftlich Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsstatthalter des Verwaltungskreises Seeland erhoben werden. Die Verwaltungsbeschwerde ist in deutscher Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift des Betroffenen enthalten.

Diese Verfügung tritt nach dem Aufstellen der Signale in Kraft.

Publikation im Anzeiger vom 30. November 2023

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