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Gemeindeversammlung vom 19. Juni 2023

17. Mai 2023

Einwohnergemeinde Büetigen

Ordentliche Gemeindeversammlung

Montag, 19. Juni 2023, 20.00 Uhr, Mehrzweckhaus Büetigen

Traktanden:

  1. Jahresrechnung 2022; Genehmigung

  2. Gebührenreglement; Teilrevision; Genehmigung

  3. Wasserbauverband alte Aare; neues Organisationsreglement; Genehmigung

  4. Ersatzwahl eines Gemeinderatsmitgliedes

  5. Mitteilungen / Verschiedenes

Detaillierte Informationen zu den Traktanden können der Botschaft entnommen werden, welche allen Haushaltungen zugestellt wird. Die Jahresrechnung kann 10 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Das teilrevidierte Gebührenreglement sowie das Organisationsreglement des Wasserbauverbandes alte Aare liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung bei der Gemeindeverwaltung Büetigen öffentlich auf.

Allfällige Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse oder wegen Missachtung der Verfahrensvorschriften sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet an das Regierungsstatthalteramt Seeland, 3270 Aarberg, zu richten (Art. 63. ff. VRPG). Wer Verfahrensfehler nicht während der Versammlung rügt, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Zur Gemeindeversammlung sind alle Einwohnerinnen und Einwohner von Büetigen herzlich eingeladen. Stimmberechtigt sind alle Schweizerinnen und Schweizer ab 18 Jahren, die mindestens seit drei Monaten in der Gemeinde Büetigen angemeldet sind.

Der Gemeinderat

Zugehörige Objekte

Name
Botschaft_19.06.2023.pdf Download 0 Botschaft_19.06.2023.pdf
Gebuehrenreglement_Teilrevision_Auflageexemplar.pdf Download 1 Gebuehrenreglement_Teilrevision_Auflageexemplar.pdf
Wasserbauverband_alte_Aare_Organisationsreglement.pdf Download 2 Wasserbauverband_alte_Aare_Organisationsreglement.pdf