Gemeindeversammlung vom 19. Juni 2023
Einwohnergemeinde Büetigen
Ordentliche Gemeindeversammlung
Montag, 19. Juni 2023, 20.00 Uhr, Mehrzweckhaus Büetigen
Traktanden:
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Jahresrechnung 2022; Genehmigung
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Gebührenreglement; Teilrevision; Genehmigung
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Wasserbauverband alte Aare; neues Organisationsreglement; Genehmigung
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Ersatzwahl eines Gemeinderatsmitgliedes
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Mitteilungen / Verschiedenes
Detaillierte Informationen zu den Traktanden können der Botschaft entnommen werden, welche allen Haushaltungen zugestellt wird. Die Jahresrechnung kann 10 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Das teilrevidierte Gebührenreglement sowie das Organisationsreglement des Wasserbauverbandes alte Aare liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung bei der Gemeindeverwaltung Büetigen öffentlich auf.
Allfällige Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse oder wegen Missachtung der Verfahrensvorschriften sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet an das Regierungsstatthalteramt Seeland, 3270 Aarberg, zu richten (Art. 63. ff. VRPG). Wer Verfahrensfehler nicht während der Versammlung rügt, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Zur Gemeindeversammlung sind alle Einwohnerinnen und Einwohner von Büetigen herzlich eingeladen. Stimmberechtigt sind alle Schweizerinnen und Schweizer ab 18 Jahren, die mindestens seit drei Monaten in der Gemeinde Büetigen angemeldet sind.
Der Gemeinderat