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Ortsplanungsrevision - Änderungen während Genehmigungsverfahren - Öffentliche Auflage

10. Juni 2022

Das Dossier der Ortsplanungsrevision wurde am 29. September 2020 zur Genehmigung beim Amt für Gemeinden und Raumordnung eingereicht. Aufgrund von Genehmigungsvorbehalten der kantonalen Behörde mussten während des Genehmigungsverfahrens einige Änderungen an den Planungsinstrumenten vorgenommen werden. Gestützt auf Art. 60 Abs. 3 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 bringt der Gemeinderat die nachfolgend aufgeführten Änderungen der Ortsplanungsrevision zur öffentlichen Auflage:

  • Baureglement: Art. 212 Abs. 1 und 3, Art. 214 Abs. 2, 4, 7 und 10, Art. 232 Abs. 2 und 3, Art. 233 Abs. 3, Art.  414 Abs. 3, Art. 516 Abs. 3, Art. 703, Anhang A111 Abs. 2, Anhang A123 Abs. 2 und Anhang A124 Abs. 3 und 4
  • Zonenplan Siedlung: Zonenänderungen Parzelle Nr. 61, Korrektur Zonengrenze Parzelle Nr. 211, Festlegung Mindestdichte Parzelle Nr. 200
  • Zonenplan Landschaft: Erweiterung Landschaftsschongebiet Parzellen Nrn. 141, 150 und 638
     

Die Akten liegen vom 10. Juni 2022 bis zum 11. Juli 2022 in der Gemeindeverwaltung Büetigen öffentlich auf.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen gegen die nachträglichen Änderungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Büetigen einzureichen.

Zugehörige Objekte

Name
Baureglement.pdf Download 0 Baureglement.pdf
Erlauterungsbericht.pdf Download 1 Erlauterungsbericht.pdf
Zonenplan_Landschaft.pdf Download 2 Zonenplan_Landschaft.pdf
Zonenplan_Gewasserraume_und_Naturgefahren.pdf Download 3 Zonenplan_Gewasserraume_und_Naturgefahren.pdf
Inventarplan.pdf Download 4 Inventarplan.pdf
Uebersicht_Aenderungen.pdf Download 5 Uebersicht_Aenderungen.pdf
Zonenplan_Siedlung.pdf Download 6 Zonenplan_Siedlung.pdf